Luftreiniger Purigo für Büros

Sichern Sie sich die Förderung für Ihren Luftreiniger Purigo!

9. Jun, 2021

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben die Überbrückungshilfen erneut erweitert. Damit unterstützen sie Unternehmen und Selbständige mit Corona-bedingten Umsatzausfällen noch mehr.

Das Jahr 2020 hat die Welt verändert.
Die Corona-Pandemie stellt das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben vor große Herausforderungen.
Der Besuch von Schulen, Restaurants, Kinos oder Konzer­ten wird genauso infrage gestellt wie der gemeinsame Aufenthalt in, Konferenzräumen, Büroetagen oder Warte­bereichen.
Nur eine regelmäßige konsequente Reinigung der gesamten Raumluft kann dazu beitragen, die Aerosolkonzentration auf ein Minimum zu senken. Jedoch reicht manuelles Lüften aus baulichen Gründen in vielen Räumlichkeiten oft nicht aus, um die Personen im Raum wirksam vor einer möglichen Infektion zu schützen.
Wo immer eine ausreichende Frischluftzufuhr nicht möglich ist, senken Airflow Luftreiniger Purigo mit ihren effizienten HEPA H14- Filtern die Virenlast um 99,995 % in geschlossenen Räumen.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen.

Welche Voraussetzung gibt es?

Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019.

Wie hoch ist die Förderung?

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind u.a. Ausgaben für Hygienemaßnahmen:
Anschaffung mobiler Luftreiniger bspw. durch HEPA-Filter oder UVC-Licht und die Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftreiniger durch HEPA-Filter oder UVC-Licht

Wie ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag zur Überbrückungshilfe III ist zwingend durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellenden über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder einzureichen. So sollen eine möglichst schnelle Antragsbewilligung ermöglicht und Missbrauchsfälle ausgeschlossen werden.
Hinweis: Der Antrag muss bis zum 31. August 2021 erfolgen.

Antragstellung und Registrierung erklärt.

Woher kommen die Informationen?

Die Quelle der Informationen zur Förderung stammen von der Internetseite des Wirtschaftsministeriums: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Hier finden Sie auch weitere umfangreiche Informationen zu den Überbrückungshilfen I bis III.

Informationen zum Airflow Luftreiniger Purigo finden Sie hier.
Konfigurieren Sie Ihren Luftreiniger Purigo einfach online: PurigoSelection.
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Simone Steinfartz
Telefon 02226 9205-32
Telefax 02226 9205-12
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